Terminvorschau März 2024

Nr.6/24  | 12.03.2024  | LG HRO  | Landgericht Rostock
  1. Terminvorschau März 2024
    Neu beginnende Verfahren vor den Großen Strafkammern

    1. Donnerstag, 29.02.2024, 15:00 Uhr, Az. 13a KLs 175/23
    wegen Diebstahl in vier Fällen, versuchter Erpressung und Brandstiftung
    - 3. Große Strafkammer –
    Dem Angeklagten wird vorgeworfen, von Januar 2019 bis Februar 2023 in vier Fällen hochwertiges Werkzeug aus Betrieben bzw. von Baustellen entwendet zu haben. In einem Fall soll er dabei ein Werkstattauto in Brand gesetzt haben. Bei der versuchten Erpressung geht es um einen gescheiterten Autoverkauf durch den Angeklagten, der den Verkäufer dazu zwingen wollte, ihm Geld für angebliche eigene Aufwendungen zu geben.

    Es wird darauf hingewiesen, dass für die Angeklagten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung streitet.

    Fortsetzungstermine:
    a. 06.03. – 09.30 Uhr –
    b. 07.03. – 09.30 Uhr –
    c. 20.03. – 09.30 Uhr –
    d. 21.03. – 09.30 Uhr -

    Sitzungspolizeiliche Anordnungen:
    Keine

    Besonderheiten:
    Keine

    2. Freitag, 22.03.2024, 09:30 Uhr, Az. 12a KLs 132/23 (2)
    wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
    - 2. Große Strafkammer -
    Der 38-jährige Angeklagten wurde mit Urteil des Landgerichts Rostock vom 21.09.2022 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in elf Fällen sowie wegen Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt. Auf seine Revision hob der Bundesgerichtshof dieses Urteil mit Beschluss vom 14.06.2023 im Strafausspruch und soweit die Strafkammer eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nicht in den Blick genommen hatte auf und verwies die Strafsache zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurück.
    Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich spätestens im Jahr 2020 entschlossen zu haben, mit Betäubungsmitteln – vornehmlich Haschisch und Marihuana – im Kilogrammbereich Handel betrieben zu haben. Dabei soll der Angeklagte die Taten begangen haben, um seinen eigenen Konsum von Betäubungsmitteln zu ermöglichen.

    Fortsetzungstermine:
    a. 05.04.2024 - 09:30 Uhr -

    Sitzungspolizeiliche Anordnungen:
    Keine / …
    Besonderheiten:
    Keine /

    3. Freitag, 22.03.2024, 14:00 Uhr, Az. 12 Ks 15/24 jug (2)
    wegen schwerer Körperverletzung und versuchten Totschlags
    - 2. Große Strafkammer -
    Den drei jugendlichen Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinschaftlich handelnd eine schwere Körperverletzung begangen zu haben. Zudem soll einer der Angeklagten versucht haben, einen Menschen zu töten.

    Die zur Tatzeit 16- bzw. 15-jährigen Angeklagten sollen in der Nacht vom 29. auf den 30.09.2023 in Güstrow nach dem Besuch einer Shisha-Bar und dem vorherigen Konsum alkoholischer Getränke im Verlauf einer erst verbalen und dann schließlich körperlichen Auseinandersetzung gemeinschaftlich derart auf einen 49-jährigen Mann aus Güstrow mit Faustschlägen und Fußtritten gegen den Körper und Kopf eingewirkt haben, dass dieser zunächst wehr- und bewusstlos zu Boden ging. Nachdem sich zwei der drei Angeklagten bereits von dem Geschädigten entfernten, soll der dritte Angeklagte, erneut mit Faustschlägen und Fußtritten auf den Kopf des Geschädigten eingewirkt haben. Hierdurch soll der Geschädigte massiv blutende Verletzungen im Gesicht erlitten haben.

    Der Geschädigte wurde durch den Rettungsdienst versorgt und musste lebenserhaltenden Maßnahmen unterzogen werden, ohne die, nach dem Anklagevorwurf, mit hoher Wahrscheinlichkeit im Laufe der Tatnacht sein Tod eingetreten wäre. Durch die Verletzungsfolgen ist eine erhebliche, vermutlich überdauernde Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes des Geschädigten eingetreten, der auf den Rollstuhl angewiesen ist und schwere neurologische Ausfälle zu verzeichnen hatte.

    Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung für die Angeklagten gilt.

    Fortsetzungstermine:
    a. 10.04. - 13 Uhr
    b.  18.04. – 13.30 Uhr
    c.  24.04. – 13.30 Uhr
    d.  30.04. – 09.30 Uhr
    e.  14.05  – 09.30 Uhr
    f.  15.05. – 14 Uhr.

    Sitzungspolizeiliche Anordnungen:
    Keine / …
    Besonderheiten:
    Die Hauptverhandlung ist nicht öffentlich.