Öffnungszeiten
Das Justizgebäude ist wie folgt für den Publikumsverkehr geöffnet:
Montag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Außerhalb dieser Zeiten sind diejenigen Sitzungssäle zugänglich, in denen öffentliche Verhandlungen stattfinden.
An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen bleibt das Landgericht Schwerin für Besucher geschlossen.
Zentrale Einwahl (0385) 7415-0
Sprechzeiten
Am Landgericht Schwerin sind für das Publikum folgende Sprechzeiten eingerichtet:
Montag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Anberaumte Verhandlungstermine werden von den Sprechzeiten nicht berührt.
Besonderer Hinweis
Zur Erhöhung der Sicherheit von Besuchern und Bediensteten finden im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes Einlasskontrollen statt. Dazu sind unaufgefordert ein Terminnachweis (Ladung) oder ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen. Um ein pünktliches Erscheinen zu Gerichtsterminen sicherzustellen, sind entsprechende Verzögerungen einzuplanen.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.