Erstattung von Strafanzeigen

Strafanzeigen können und sollten grundsätzlich bei der nächsten Polizeiwache, beim nächsten Polizeirevier oder einer anderen Polizeidienststelle – in dringenden Fällen auch telefonisch über die bekannte Rufnummer 110 – erstattet werden, weil diese einerseits regelmäßig rund um die Uhr besetzt sind und andererseits unverzüglich erste polizeiliche Ermittlungen veranlassen können. Die Landespolizei hat im Übrigen auch eine Internetwache eingerichtet, über die online Strafanzeigen erstattet werden können.

Auch die Staatsanwaltschaften und Amtsgerichte nehmen Strafanzeigen entgegen, die entweder per Post oder zur Niederschrift erstattet werden können.