Datenschutz

Wie die Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten

 

(Informationen nach Artikel 13 der Richtlinie (EU) 2016/680)


Die Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in gesetzlich geregelten Verfahren. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen.

 

Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitungen genügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren,

 

  • an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,

 

  • auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,

 

  • wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und

 

  • welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber der Justiz haben.

 

Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter

www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht), www.landesrecht-mv.de (Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern) und eur-lex.europa.eu/ (Recht der Europäischen Union) in der jeweils geltenden Fassung abrufen.

 

1. Wer ist für die Datenverarbeitung bei den Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

 

a) Verantwortliche Stelle

 

Ihre personenbezogenen Daten werden durch die Staatsanwaltschaft verarbeitet, die für Ihr Verfahren zuständig ist.

 

b) Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutzrecht: der behördliche Datenschutzbeauftragte

 

Es gibt eine für den Datenschutz zuständige Person, an die Sie sich bei datenschutzrechtlichen Fragen wenden können.

 

Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig. Sie kann Ihnen keinerlei Auskunft zum Gerichtsverfahren geben und keine Rechtsberatung erteilen. Die Kontaktdaten des zuständigen behördlichen Datenschutzbeauftragten finden Sie hier.

 

2. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und aufgrund welcher Rechtsgrundlagen?

 

Ihre personenbezogenen Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben der Staatsanwaltschaft oder zur staatsanwaltschaftlichen Vorgangsverwaltung erforderlich ist oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben. Dies ist zum Beispiel der Fall bei

 

  • Anzeigevorgängen und Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft,

 

  • Ordnungswidrigkeitenverfahren und

 

  • staatsanwaltschaftlichen Vollstreckungsverfahren.

 

Ihre personenbezogenen Daten werden insbesondere im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister verarbeitet. Die Rechtsgrundlagen hierfür finden sich in

 

  • der Strafprozessordnung,

 

  • dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und

 

  • dem Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz.

 

Im Übrigen gelten für die Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern ergänzend das Bundesdatenschutzgesetz und das Landesdatenschutzgesetz M-V.

 

Personenbezogene Daten können – auch nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens – zur Erfüllung anderer gesetzlicher Aufgaben verarbeitet werden, beispielsweise für

 

  • andere Strafverfahren,

 

  • Angelegenheiten der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen,

 

  • für Gnadensachen,

 

  • um gesetzlichen Aufbewahrungspflichten hinsichtlich der Verfahrensakten

nachzukommen oder

 

  • gesetzliche Mitteilungspflichten zu erfüllen.

 

3. Ihre Rechte als betroffene Person gegenüber den Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern

 

Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft geltend machen können:

 

a) Recht auf Auskunft

 

Sie haben das Recht auf Auskunft darüber, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen. Das Auskunftsrecht besteht im Ermittlungsverfahren nur eingeschränkt, da die Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft nicht gefährdet werden darf.

 

Darüber hinaus erhalten Sie auf Antrag grundsätzlich Auskunft darüber, ob und wenn ja, welche Ihrer personenbezogenen Daten wir von Amts wegen an andere Stellen übermittelt haben. Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

 

b) Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung

 

Sie haben das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten zu verlangen. Insbesondere im Fall von Aussagen, die gegenüber einer Staatsanwaltschaft getätigt werden, betrifft die Frage der Richtigkeit der personenbezogenen Daten nicht den Inhalt der Aussage oder deren Beurteilung durch die Staatsanwaltschaft und Gerichte.

 

Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen insbesondere dann zu, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Aufbewahrungsfristen für die betreffenden Verfahrensakten abgelaufen sind, wobei wir dann die Akten von Amts wegen unaufgefordert vernichten.

 

Können wir Ihre personenbezogenen Daten wegen entgegenstehender, gesetzlich geregelter Gründe nicht löschen, können Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht darauf haben, dass wir Ihre Daten nur noch eingeschränkt verarbeiten.

Die genannten Rechte stehen in einem staatsanwaltschaftlichen Verfahren unter weiteren, hier nicht aufgelisteten gesetzlichen Vorbehalten.

 

4. Ihr Recht auf Beschwerde bei dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit

 

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an den

 

Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit

Werderstraße 74 A

19055 Schwerin

 

zu wenden. Er führt die datenschutzrechtliche Aufsicht auch über die Staatsanwaltschaften.

 

Bitte beachten Sie, dass der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit ausschließlich die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Staatsanwaltschaften innehat und eine Aufsicht für Strafverfolgungstätigkeiten nicht stattfindet.