Sozialgericht Rostock
Eine elektronische Einreichung von Post ist nur über die in der Justiz Mecklenburg-Vorpommern zugelassenen elektronischen Übermittlungswege zulässig. Informationen hierzu können über das Internetportal des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern Elektronischer Rechtsverkehr - Regierungsportal M-V (regierung-mv.de) abgerufen werden.
Sie können durch ein an das Sozialgericht Rostock gerichtetes und eigenhändig unterzeichnetes Schreiben Klage erheben oder einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Dafür können Sie das folgende Formular verwenden.
Für eine persönliche Einreichung wird auf die Rubrik Service/Öffnungs- und Sprechzeiten verwiesen.