Elektronischer Rechtsverkehr

Der elektronische Rechtsverkehr ist für alle Verfahrensarten bei dem Sozialgericht Schwerin eröffnet. 

Anträge und Schriftsätze in Rechtssachen können dem Sozialgericht Schwerin auf dem üblichen postalischen Postweg, mittels Telefax oder dem zugelassenen elektronischen Übermittlungsweg zugesendet werden. 

Eine elektronische Kommunikation über die auf den Internetseiten des Sozialgericht Schwerin angegebenen E-Mail-Adressen steht nur für solche Angelegenheiten zur Verfügung, die die Verwaltung des Gerichts betreffen. 

Umfangreiche weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr, insbesondere zu gesetzlichen Grundlagen, zugelassenen elektronischen Übermittlungswegen, technischen Anforderungen und Nutzungsanforderungen erhalten Sie hier: 

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