13.07.2023
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OVG M-V
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Oberverwaltungsgericht M-V
Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 12. Juli 2023 über die Beschwerde eines Schaustellers entschieden, der mit seinem mobilen Ausspielungsgeschäft mit Pushergerät zur Schaustellung auf dem diesjährigen Fischerfest Gaffelrigg in Greifswald zugelassen werden wollte.