PRESSEMITTEILUNG Nr. 15/2020 Corona-Landesverordnung M-V - Schließung von Fitnessstudios - (Az. 2 KM 768/20 OVG)

Nr.15/2020  | 10.11.2020  | OVG M-V  | Oberverwaltungsgericht M-V

                                                                      Greifswald, den 10. November 2020

 

PRESSEMITTEILUNG Nr. 15/2020

Corona-Landesverordnung M-V
- Schließung von Fitnessstudios -

 

Mit Beschluss vom heutigen Tag hat das Oberverwaltungsgericht in Greifswald einen Antrag auf Außervollzugsetzung des § 2 Abs. 23 der Corona-Landesverordnung M-V (Corona-LVO M-V) abgelehnt (Az.: 2 KM 768/20 OVG –). Nach dieser Vorschrift sind Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen für den Publikumsverkehr geschlossen.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass es die Erfolgsaussichten des Antrags im Hauptsacheverfahren als offen erachte. Die daher vorzunehmende Folgenabwägung gehe zulasten der Antragstellerin aus. Unter Abwägung aller Umstände und Folgen setze sich hierbei der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit gegenüber den erheblichen Einschränkungen der Antragstellerin auch unter Berücksichtigung von deren persönlichen und wirtschaftlichen Interessen durch.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Im Auftrag

 

Kai Danter
RiOVG
als stellv. Pressesprecher