Pressemitteilung 3/2024 Erfolglose Beschwerde der Landeshauptstadt Schwerin im Eilverfahren zur Nutzung des Demmlersaals (Az.: 2 M 121/24 OVG)

Nr.3/2024  | 19.03.2024  | OVG M-V  | Oberverwaltungsgericht M-V

Greifswald, den 15. März 2024


Pressemitteilung 3/2024

Erfolglose Beschwerde der Landeshauptstadt Schwerin im Eilverfahren zur Nutzung des Demmlersaals

Der Antragsteller schloss mit der Antragsgegnerin, der Landeshauptstadt Schwerin, einen Nutzungsvertrag über den Demmlersaal, um dort eine Veranstaltung durchzuführen. Die Antragsgegnerin kündigte den Nutzungsvertrag, nach dem sie erfahren hatte, dass bei der Veranstaltung ein ihrer Auffassung nach rechtsextremer Redner auftreten werde. Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit Beschluss vom 14. März
2024 die Antragsgegnerin verpflichtet, dem Antragsteller die Nutzung des Demmlersaals im Altstädtischen Schweriner Rathaus am 16. März 2024 gemäß dem geschlossenen Nutzungsvertrag zu ermöglichen.

Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 15. März 2024 – 2 M 121/24 OVG – die Beschwerde der Antragsgegnerin zurückgewiesen. Die vorgebrachten Beschwerdegründe rechtfertigten keine Änderung des angegriffenen Beschlusses. Der Antragsgegnerin sei es ohne gesetzliche Grundlage verwehrt, bei der Verweigerung des Teilhabeanspruchs auf Zugang zu öffentlichen
Einrichtungen erwartete Äußerungen jenseits strafbarer Inhalte heranzuziehen.
Dass es bei der Veranstaltung mit hinreichender Wahrscheinlich zu Rechtsverstößen in Form der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, etwa in Form von Äußerungsdelikten, komme werde, sei von der Antragsgegnerin nicht ausreichend
dargelegt.

Im Auftrag

David Gesche
Pressesprecher