Amtsgericht Greifswald
Achtung!
Neue Form des Betrugsversuches:
Derzeit werden gefälschte SMS versendet, deren Empfänger von einem vermeintlichen Gericht zu einem Rückruf aufgefordert werden, da angeblich rechtskräftige Zahlungstitel wegen Lotteriespiels bestehen würden. Bitte antworten Sie nicht auf die gefälschten SMS. Die Gerichte kontaktieren Bürgerinnen und Bürger niemals per SMS. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, können Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle wenden oder Strafanzeige über das Onlineportal erstatten.
Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Greifswald
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie zahlreiche Informationen über das Amtsgericht Greifswald.
Kontakt
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mittwochs geschlossen.
Achtung! Aufgrund technischer Änderungen der bundesweiten Telefoninfrastruktur kommt es verstärkt zu Problemen beim Versand von Telefaxen. Bitte senden Sie Telefaxe nur in Ausnahmefällen und vergewissern sich, ob diese auch tatsächlich beim Gericht angekommen sind.
Der Publikumsverkehr findet grundsätzlich innerhalb der Sprechzeiten statt. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, können Sie auch mit der zuständigen Abteilung telefonisch einen Termin vereinbaren. Soweit möglich können Anträge auch schriftlich eingereicht werden. Beachten Sie dazu die veröffentlichten Formulare und Vordrucke.
Die Anwaltlichen Beratungsstellen befinden sich im Amtsgericht sowie im Technischen Rathaus der Stadt Wolgast in der Burgstraße 6 a (Zimmer 003 im Kornspeicher, Erdgeschoss). Sie sind dienstags von 15:00 - 16:00 Uhr geöffnet.
In Nachlassangelegenheiten können Erbscheinsanträge und Erbausschlagungserklärungen nur nach vorheriger auch kurzfristiger Terminabsprache aufgenommen werden.
Außerhalb der Sprechzeiten sind diejenigen Sitzungssäle zugänglich, in denen öffentliche Verhandlungen stattfinden. An Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember bleibt das Amtsgericht Greifswald für Besucher geschlossen.
Zur Erhöhung der Sicherheit von Besuchern und Bediensteten finden im Eingangsbereich der Gerichtsgebäude Einlasskontrollen statt. Dazu sind unaufgefordert ein Terminnachweis (Ladung) oder ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen. Um ein pünktliches Erscheinen zu Gerichtsterminen sicherzustellen, sind entsprechende Verzögerungen einzuplanen.