Urteil im Verfahren gegen Ani S. verkündet
Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt
Am 28.08.2019 wurde beim Amtsgericht Güstrow das Urteil in dem Strafverfahren gegen die in Jerewan geborene 33-jährige Ani S. verkündet. Frau S. betrieb bis 2016 in zwei Häusern in Krakow am See den Pflegedienst Elisa. Ihr wurde Freiheitsberaubung in 10 Fällen, Misshandlung von Schutzbefohlenen, fahrlässige Körperverletzung und Betrug zur Last gelegt.
Das Gericht sah es am Ende des 11. Verhandlungstages nach der Vernehmung von 41 Zeugen als erwiesen an, dass die Angeklagte Freiheitsberaubungen in 9 Fällen, Misshandlung von Schutzbefohlenen und einen Betrug begangen hat. Im Übrigen wurde die Angeklagte freigesprochen.
Die Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Zudem verurteilte das Gericht die Angeklagte zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 5.000,00 an die Nebenklägerin. Sie darf außerdem für 5 Jahre nicht im Pflegebereich tätig werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.