Sprechzeiten

Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung


Anberaumte Verhandlungstermine sind von den Sprechzeiten nicht berührt.

In Nachlassangelegenheiten können Erbscheinsanträge nur nach vorheriger Termin­absprache auf­ge­nommen werden.