Sprechzeiten
Montag bis Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung |
Anberaumte Verhandlungstermine sind von den Sprechzeiten nicht berührt.
In Nachlassangelegenheiten können Erbscheinsanträge nur nach vorheriger Terminabsprache aufgenommen werden.