Montag - Freitag |
09:00 - 12:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
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Bitte tragen Sie Ihre Anliegen schriftlich oder telefonisch an uns heran. In eilbedürftigen Fällen wenden Sie sich bitte an den Justizwachtmeisterdienst im Eingangsbereich der Gerichtsgebäude in Wismar und Grevesmühlen.
In der Hauptstelle des Amtsgerichts Wismar werden die Straf-, Zivil und Familiensachen sowie Betreuungssachen für den Wismarer Bereich bearbeitet.
Die Zweigstelle in Grevesmühlen ist zuständig für Grundbuch-, Nachlass-, Zwangsvollstreckungs-, Zwangsversteigerungs-/Zwangsverwaltungs- und Beratungshilfesachen sowie Betreuungssachen aus dem Grevesmühlener Bereich.
In Nachlassangelegenheiten können Erbscheinsanträge nur nach vorheriger Terminabsprache aufgenommen werden.
Anträge und Schriftsätze können rechtswirksam und fristwahrend an beiden Standorten für alle Zuständigkeiten des Amtsgerichts Wismar, ausgenommen Grundbuchamt, eingereicht werden. In Grundbuchangelegenheiten ist für die Frist- und Rangwahrung der Eingang in der Zweigstelle Grevesmühlen - Grundbuchamt - maßgeblich.
Außerhalb der Sprechzeiten sind diejenigen Sitzungssäle zugänglich, in denen öffentliche Verhandlungen stattfinden. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen bleibt das Amtsgericht Wismar für Besucher geschlossen.