Projekte

Recht und Rechtsfolgen spielen auch in den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern als Bestandteil des Unterrichts in unterschiedlichen Konstellationen eine wesentliche Rolle. 

Verantwortliche Wertevermittler sind die Lehrerinnen und Lehrer. Verantwortliche Rechtsanwender sind Juristinnen und Juristen, die von Berufs wegen Recht anwenden und Rechtsfolgen gestalten und so Theorie und Praxis vereinen.

Da die Wertevermittlung in den Schulen effektiver und nachhaltiger erfolgen kann, wenn auch hier Theorie mit Praxis verbunden wird, beteiligt sich das Landgericht Neubrandenburg im Rahmen des Gemeinschaftsprojekts „RiSch – Recht in den Schulen“ an der institutionalisierten Vermittlung rechtlicher Problemlagen und ihrer Lösungen und hilft mit, möglichst frühzeitig ein realistisches Bild der Justiz als rechtsstaatssichernder dritter Gewalt zu zeichnen. 

Wissen um das Recht und seine Alltäglichkeit prägt Rechtsbewusstsein und Rechtswirklichkeit und ist so nachhaltige Prävention. 

Weitere Informationen zu dem Projekt RiSch finden Sie hier:

"RiSch - Recht in den Schulen"