Elektronischer Rechtsverkehr
Der elektronische Rechtsverkehr ist für alle Verfahrensarten einschließlich der Verfahren in Straf- und Bußgeldsachen bei dem Landgericht Schwerin eröffnet.
Anträge und Schriftsätze in Rechtssachen können dem Landgericht Schwerin auf dem üblichen postalischen Postweg, mittels Telefax oder dem zugelassenen elektronischen Übermittlungsweg zugesendet werden.
Eine elektronische Kommunikation über die auf den Internetseiten des Landgerichts Schwerin angegebenen E-Mail-Adressen steht nur für solche Angelegenheiten zur Verfügung, die die Verwaltung des Gerichts betreffen.
Die ab dem 1. Januar 2018 geltenden rechtlichen Voraussetzungen für die elektronische Kommunikation in Rechtssachen können Sie den §§ 130a, 753 ZPO, § 14 Abs. 2 FamFG, § 32a StPO § 110c OwiG und der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach - Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - (ERVV)
vom 24. November 2017 (BGBl. 2017, Teil I, S. 3803) entnehmen.
Umfangreiche weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr, insbesondere zu gesetzlichen Grundlagen, zugelassenen elektronischen Übermittlungswegen, technischen Anforderungen und Nutzungsanforderungen erhalten Sie hier: