Justizassistenz in Mecklenburg-Vorpommern
Pressemitteilung vom 28.08.2023
Justizassistenz in Mecklenburg-Vorpommern
Rechtsreferendarinnen – und Referendare erhalten Gelegenheit neben der Ausbildung im Referendariat Erfahrungen an den Gerichten gegen zusätzliche Vergütung zu sammeln
Mecklenburg–Vorpommern bietet Referendarinnen und Referendaren ab dem 01.09.2023 Gelegenheit, sich neben dem Referendariat für eine tarifliche Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter im Rahmen der Justizassistenz zu bewerben. Die Tätigkeit umfasst vielfältige Aufgaben in den Senaten des Oberlandesgerichtes, der Gerichtsverwaltung und die Möglichkeit zur Mitwirkung in den Kernbereichen der Justiz. Die Tätigkeit ist auf maximal ein Jahr begrenzt. Es werden ein flexibler Arbeitsplatz und eine Vergütung nach der Entgeltgruppe E 13 bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 6 Stunden (ca. 400 €) geboten.
Die ersten beiden Referendarinnen sind bereits ausgewählt und durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Kai-Uwe Theede und den Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts Olaf Ulbrich am 24.08.2023 begrüßt worden (siehe Foto unten).
Die Bewerbung ist fortlaufend weiteren Referendarinnen und Referendaren nach dem Abschluss der Zivilstation bei dem Präsidenten des Oberlandgerichts schriftlich unter Einreichung der Zeugnisse eröffnet. Voraussetzung sind mindestens 8 Punkte im ersten Staatsexamen und ein vollbefriedigendes Zeugnis in der Zivilstation.
Ziel des Projekts: Es soll insbesondere denjenigen Rechtsreferendarinnen und Referendaren ein vertiefter Einblick in den Gerichtsalltag gewährt werden, die sich einen Beruf in der Justiz vorstellen und dafür auch geeignet sein könnten.
Kontakt:
Pressesprecher: Hansje Eidam
Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht
Telefon: (0381) 331-251
E-Mail: presse@olg-rostock.mv-justiz.de