Durchsuchung bei der Unteren Waffenbehörde des Landkreises Ludwigslust

Nr.JPR 6/20  | 09.06.2020  | STA SN  | Staatsanwaltschaft Schwerin

Die Staatsanwaltschaft Schwerin führt ein Ermittlungsverfahren gegen einen    Sachbearbeiter der Unteren Waffenbehörde des Landkreises Ludwigslust-         Parchim u.a. wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das         Kriegswaffenkontrollgesetz und wegen Vorteilsannahme.

Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen besteht der Verdacht, dass der            Beschuldigte Ende 2017 u.a. 10 Patronen Kriegswaffenmunition, die im    Rahmen einer Durchsuchung beim gesondert verfolgten Marko G. sichergestellt    worden waren, aus dienstlicher Verwahrung einem gesondert verfolgten           weiteren Beschuldigten ausgehändigt hat. Dieser verfügte nicht über die             erforderliche Erlaubnis nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Die ausgehändigte Kriegswaffenmunition wurde so auch nicht Gegenstand des gegen Marko G. geführten Strafverfahrens, in dem das Landgericht Schwerin  ihn am 19.12.2019 (noch nicht rechtskräftig) wegen Verstoßes gegen das  Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz zu  einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten unter Aussetzung der      Strafe zur Bewährung verurteilt hat.

Weiterhin besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte 2017 für die kurzfristige Erteilung einer Einfuhrgenehmigung für ein Gewehr eine geldwerte     Gegenleistung von dem gesondert verfolgten weiteren Beschuldigten          angenommen hat.

Im Rahmen der Ermittlungen wurden zur Auffindung von Beweismitteln in der vergangenen Woche richterliche Durchsuchungsbeschlüsse u.a. für die    Diensträume des Beschuldigten vollstreckt.

 

Anlagen

presse 6-20 - 09.06.2020.doc (DOC, 0,17 MB)
Durchsuchung bei der Unteren Waffenbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim