Effektive Strafverfolgung - Haftstrafe am Tag nach der Tat
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin ist ein 26-jähriger Beschuldigter durch das Amtsgericht Schwerin am 08.01.2025 wegen eines Diebstahls vom Vortag zu einer Haftstrafe von vier Monaten verurteilt worden.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am Morgen des 07.01.2025 in einem Schweriner Drogeriemarkt verschiedene Gegenstände entwendet zu haben. Der Beschuldigte konnte noch vor Ort durch Polizeibeamte vorläufig festgenommen werden.
Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat noch am Tattag einen Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren beim zuständigen Amtsgericht Schwerin gestellt. Im Rahmen der Hauptverhandlung am nächsten Tag ist der strafrechtlich bisher mehrfach in Erscheinung getretene Beschuldigte zu einer Haftstrafe von vier Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.