Öffnungs- und Sprechzeiten

Das Justizgebäude ist wie folgt für den Publikumsverkehr geöffnet:

Montag 09:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30 Uhr
16:30 - 17:00 Uhr nach telefonischer Voranmeldung bis spätestens Freitag der Vorwoche
Mittwoch 09:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

 

Außerhalb dieser Zeiten sind diejenigen Sitzungssäle zugänglich, in denen öffentliche Verhandlungen stattfinden. 

An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen bleibt das Sozialgericht Schwerin für Besucher geschlossen.