Brandlegung in der ehemaligen Parteischule und Carport-Anlagen in Schwerin - Staatsanwaltschaft Schwerin erhebt Anklage

Nr.16/23  | 10.11.2023  | STA SN  | Staatsanwaltschaft Schwerin

10.11.2023 JPR 16/23

Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen eine mittlerweile 19-jährige sowie eine 20-jährige Deutsche Anklage wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Brandstiftung in vier Fällen beim Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Schwerin erhoben.

Den beiden Heranwachsenden wird zur Last gelegt, am 02.08.2023 und am 03.08.2023 in der ehemaligen SED-Bezirksparteischule Feuer gelegt zu haben. Infolge der Inbrandsetzung am 02.08.2023 brannten mehrere Räume im Gebäude in voller Ausdehnung. Am 03.08.2023 sollen die beiden Angeschuldigten erneut Feuer in diesem Gebäude gelegt haben. Dieses konnte jedoch durch die Feuerwehr unter Kontrolle gebracht werden, bevor es auf das Gebäude übergreifen konnte.

Weiterhin wird den Angeschuldigten zur Last gelegt, am 07.08.2023 und am 08.08.2023 in der Pescer Straße sowie auf einem Parkplatz zwischen der Friedrich-Engels-Straße und der Anne-Frank-Straße in Schwerin zwei Fahrzeuge unter Carports entzündet zu haben. Infolge der sich hieraus entwickelnden Brände entstand an den beiden Carports sowie insgesamt 16 Fahrzeugen, wovon acht komplett ausbrannten, ein Sachschaden von circa 300.000 Euro.

Die beiden Angeschuldigten, welche die Taten eingeräumt haben, befinden sich aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Schwerin seit August 2023 in Untersuchungshaft. Die 19-jährige Angeschuldigte ist strafrechtlich bisher mehrfach u.a. wegen Sachbeschädigung unter Verwendung von Feuer, die 20-jährige Angeschuldigte noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Das Ermittlungsverfahren gegen den zunächst wegen der Carport-Brände verdächtigten Jugendlichen (Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Schwerin und der Polizeiinspektion Schwerin vom 09.08.2023 - JPR 11/23) wurde mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft vom 11.08.2023 - JPR 12/23 - wird im Übrigen Bezug genommen.

Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.