Landesverfassungsgericht
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Das Landesverfassungsgericht ist neben dem Landtag und der Landesregierung eines der Verfassungsorgane des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Es ist zugleich Teil der rechtsprechenden Gewalt des Landes und gegenüber den anderen Verfassungsorganen sowie allen Gerichten und Behörden des Landes eigenständig.
Das Landesverfassungsgericht entscheidet in den ihm von der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zugewiesenen Fällen über Fragen der Anwendung und Auslegung der Landesverfassung. Seine Entscheidungen, die Landtag und Landesregierung sowie die Gerichte und Behörden des Landes binden, trifft es in persönlicher und sachlicher Unabhängigkeit.