Organstreitverfahren wegen Verletzung des parlamentarischen Gleichbehandlungsgrundsatzes bei der Ausschussbesetzung - Verkündungstermin am Donnerstag, den 23. Februar 2023
LVerfG 3/22
LVerfG 4/22
Pressemitteilung
Organstreitverfahren wegen Verletzung des parlamentarischen Gleichbehandlungsgrundsatzes bei der Ausschussbesetzung
Das Landesverfassungsgericht wird am
Donnerstag, den 23. Februar 2023, um 11:00 Uhr
im Saal I (116) des Gerichtsgebäudes (Domstraße 7 in Greifswald)
das Urteil über zwei Organklagen der CDU-Fraktion gegen die Beschlüsse des Landtags vom 9. März 2022 und vom 18. Mai 2022 zur Einsetzung der beiden parlamentarischen Untersuchungsausschüsse „Universitätsmedizin“ und „Klimaschutzstiftung“ verkünden.
Die Antragstellerin wendet sich dagegen, dass der Landtag die Größe der Ausschüsse auf jeweils neun Mitglieder festgelegt hat. Beantragt hatte die Antragstellerin gemeinsam mit weiteren Fraktionen eine jeweilige Ausschussgröße von dreizehn Mitgliedern. Im Wege des Organstreitverfahrens macht die Antragstellerin geltend, mit der Herabsetzung der Mitgliederzahl in den Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen sei ihr Recht auf Gleichbehandlung bei deren Besetzung verletzt (Art. 22 Abs. 1, 25 Abs. 2 Satz 2, 34 Abs. 2 Satz 2 Landesverfassung M-V).
Das Gericht hat in den Verfahren am 24. November 2022 mündlich verhandelt. In dem Verkündungstermin, der öffentlich ist, werden auch die wesentlichen Entscheidungsgründe mitgeteilt.
Im Auftrag
Dorothea ter Veen
Pressesprecherin des Landesverfassungsgerichts