Kommunale Verfassungsbeschwerden wegen geltend gemachter Verletzung des Konnexitätsprinzips
Pressemitteilung 6/2023
LVerfG 5/22 Greifswald, den 23.11.2023
Kommunale Verfassungsbeschwerden wegen geltend gemachter
Verletzung des Konnexitätsprinzips
Das Landesverfassungsgericht wird am
Donnerstag, den 30. November 2023, um 10.30 Uhr
im Saal I (Raum 116) des Gerichtsgebäudes (Domstraße 7 in Greifswald)
das Urteil über zwei kommunale Verfassungsbeschwerden der Landeshauptstadt Schwerin und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aus Anlass des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) verkünden.
Die Beschwerdeführerinnen sind kreisfreie Städte in Mecklenburg-Vorpommern und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (des Bundes) vom 08.06.2021 sind zahlreiche Änderungen und Neuerungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt.
Mit ihren kommunalen Verfassungsbeschwerden machen die Beschwerdeführerinnen die Verletzung des Konnexitätsprinzips nach Art. 72 Abs. 3 Landesverfassung M-V geltend. Sie vertreten die Ansicht, eine das Konnexitätsprinzip auslösende landesgesetzliche Aufgabenübertragung liege auch dann vor, wenn eine bestehende bundesgesetzlich normierte Aufgabe durch Bundesrecht erweitert werde und diese Aufgabe den Kommunen bereits zuvor durch Landesrecht übertragen worden sei und der Landesgesetzgeber untätig bleibe.
Das Gericht hat über die Verfassungsbeschwerden am 31. August 2023 mündlich verhandelt. In dem Verkündungstermin, der öffentlich ist, werden auch die wesentlichen Entscheidungsgründe mitgeteilt.
Im Auftrag
Dorothea ter Veen
Pressesprecherin des Landesverfassungsgerichts