Organstreitverfahren wegen Verletzung des parlamentarischen Fragerechts
Pressemitteilung 1/2024
LVerfG 6/22 Greifswald, den 15.01.2024
LVerfG 1/23
Das Landesverfassungsgericht wird
am Donnerstag, den 25. Januar 2024
im Saal I (116) des Gerichtsgebäudes (Domstraß0e 7 in Greifswald)
die Urteile über zwei Organstreitverfahren (Art. 53 Nr. 1 der Landesverfassung – LV M-V –) von zwei Abgeordneten des Landtags Mecklenburg-Vorpommern, die sich im Hinblick auf Antworten der Landesregierung in ihrem parlamentarischen Fragerecht aus Art. 40 Abs. 1 Satz 1 LV verletzt sehen, verkünden.
Die Urteilsverkündung in dem Verfahren LVerfG 6/22 beginnt um 10.30 Uhr. Der Antragsteller in diesem Verfahren stellte unter dem 17. Februar 2022 eine Kleine Anfrage unter dem Titel „Akteurinnen/Akteure, Treffen und Korrespondenzen im Kontext der Klimastiftung“. Die Kleine Anfrage ist als Landtags-Drucksache Nr. 8/379 veröffentlicht. Diese wurde am 30. März 2022 von der Antragsgegnerin beantwortet, veröffentlicht unter der Drucksachen-Dr. 8/379 in der Parlamentsdatenbank.
Die Urteilsverkündung in dem Verfahren LVerfG 1/23 beginnt um 13.00 Uhr. Der Antragsteller dieses Organstreitverfahrens stellte am 26. September 2022 eine Kleine Anfrage unter dem Titel „Kommunikation zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung bezüglich der Durchführung des Asylverfahrens eines verurteilten Straftäters“.
In beiden Verfahren machen die Antragsteller geltend, ihre Kleinen Anfragen seien nicht ordnungsgemäß, insbesondere unvollständig beantwortet worden.
Das Gericht hatte in den Verfahren am 26. Oktober 2023 mündlich verhandelt. In den Verkündungsterminen, die öffentlich sind, wird es auch die wesentlichen Entscheidungsgründe mitteilen.
Im Auftrag
Dorothea ter Veen
Pressesprecherin des Landesverfassungsgerichts