Referendarausbildung

Allgemeines

Referendarinnen und Referendare im Vorbereitungsdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern können ihre Verwaltungsstation beim Verwaltungsgericht Schwerin absolvieren (§ 38 Abs. 1 Nr. 2 JAPO M-V). Dabei kann die Verwaltungsstation nach § 38 Abs. 4 JAPO M-V die gesamten drei Monate beim Verwaltungsgericht absolviert oder zwischen einer Behörde und dem Verwaltungsgericht aufgeteilt werden. Bei einer Aufteilung muss die Ausbildungszeit bei jeder Ausbildungsstelle mindestens einen Monat betragen.

Darüber hinaus können Referendarinnen und Referendare, die den Schwerpunktbereich Verwaltung gewählt haben, ihre Wahlstation beim Verwaltungsgericht ableisten (§ 38 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. d) JAPO M-V).

Referendarinnen und Referendare aus anderen Bundesländern können mit Zustimmung der für sie dort zuständigen Behörde als Gastreferendare einzelne Ausbildungsabschnitte, somit auch die Verwaltungs- oder Wahlstation, in Mecklenburg-Vorpommern ableisten. Über die Aufnahme als Gastreferendar entscheidet der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock (§ 35 Abs. 1 JAPO M-V).

Ausbildungskapazitäten

Das Verwaltungsgericht Schwerin ist darum bemüht, möglichst allen interessierten Referendarinnen und Referendaren einen Ausbildungsplatz anzubieten. Um eine fundierte und individuelle Ausbildung zu gewährleisten, behält sich das Verwaltungsgericht Schwerin jedoch vor, Bewerberinnen und Bewerbern eine Absage zu erteilen. Grundsätzlich ist der zeitliche Eingang der Bewerbungen maßgebend.

Bewerbung

Bewerbungen sollten folgende Angaben bzw. Unterlagen enthalten:

  • Kurzes Anschreiben an den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Schwerin
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des Zeugnisses über die Erste juristische Prüfung
  • Gewünschter Ausbildungszeitraum
  • Ggf. Präferenzen für ein bestimmtes Rechtsgebiet bzw. eine bestimmte Kammer (die Umsetzung solcher Wünsche kann allerdings nicht garantiert werden)

Die Bewerbung kann sowohl postalisch (Präsident des Verwaltungsgerichts Schwerin, Wismarsche Straße 323a, 19055 Schwerin) als auch per E-Mail (verwaltung@vg-schwerin.mv-justiz.de) erfolgen.

Ablauf und Inhalte der Ausbildung

Die Ausbildung einer Referendarin bzw. eines Referendars wird jeweils von einer Richterin oder einem Richter des Verwaltungsgerichts übernommen. Dabei werden die Referendarinnen und Referendare in die richterliche Dezernatsarbeit eingeführt. Ausbildungsinhalte können z.B. die selbständige Erarbeitung von Entscheidungsvorschlägen, die Teilnahme an mündlichen Verhandlungen und Erörterungsterminen, die Leitung eines Gerichtstermins unter Aufsicht oder auch das Halten eines Aktenvortrags sein.  Die konkreten Ausbildungsinhalte werden von der Ausbilderin bzw. dem Ausbilder gestellt.

Sofern Referendarinnen und Referendare während ihrer Ausbildungszeit im Gericht arbeiten möchten, stehen hierfür die Bibliothek und Referendarzimmer zur Verfügung.

Nähere Einzelheiten zur Referendarausbildung am Verwaltungsgericht Schwerin entnehmen Sie bitte dem Ausbildungsplan.

Ausbildungsplan

Feedbackbogen

Ansprechpartner

Richter am Verwaltungsgericht Daniel Deba

Telefon: 0385 - 54040
Telefax: 0385 - 54042005
E-Mail: verwaltung@vg-schwerin.mv-justiz.de