Nachtbriefkasten

Fristwahrende Schriftsätze können auf dem üblichen postalischen Postweg, mittels Telefax, dem zugelassenen elektronischen Übermittlungsweg oder auch ab 8:00 Uhr montags bis donnerstags bis 16:30 Uhr und freitags bis 15:00 Uhr in der Poststelle des Verwaltungsgerichts im II. Obergeschoss eingereicht werden.

Daneben steht – und zwar auch außerhalb der vorgenannten Zeiten – für Schriftstücke, die an einem bestimmten Tag bei dem Verwaltungsgericht Schwerin eingegangen sein müssen, rechts neben dem Eingangsbereich des Gebäudes Wismarsche Straße 323a ein Nachtbriefkasten zu Ihrer Verfügung.

Dieser Nachtbriefkasten ist technisch so ausgestaltet, dass bis 24:00 Uhr des jeweiligen Tages eingeworfene Schriftstücke noch als an diesem Tag bei dem Verwaltungsgericht Schwerin eingegangen angesehen werden. Schriftstücke, die ab 00:00 Uhr eingeworfen werden, gelten erst als am Folgetag eingegangen.