Bereitschaftsdienst

Für unaufschiebbare, an Wochenenden zu entscheidende Eilfälle hat das Verwaltungsgericht Schwerin einen Bereitschaftsdienst eingerichtet. 

Dieser ist über einen Anrufbeantworter zu erreichen, der bis Samstag 12:00 Uhr freigeschaltet ist. Nach der Ansage nennen Sie bitte Ihren Namen und eine Telefon- sowie ggf. Faxnummer, unter der Sie erreichbar sind. Außerdem benennen Sie bitte kurz Ihr Anliegen und den Grund für dessen Eilbedürftigkeit. 

Der Anrufbeantworter des Bereitschaftsdienstes ist erreichbar unter der Telefonnummer 0385/5404-0.