Zuständigkeit
Die Verwaltungsgerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, soweit diese nicht durch Gesetz einer anderen (Fach)Gerichtsbarkeit übertragen sind. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten sind vornehmlich solche zwischen Bürgern und Verwaltungsbehörden.
Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist beispielsweise gegeben bei Streitigkeiten aus den Bereichen:
- Wohngeld, Ausbildungsförderung
- Ordnungsrecht (Straßenverkehr-, Polizei-, Bau- und Gewerberecht)
- Umweltrecht (Naturschutz, Immissions- und Abfallrecht)
- Vermögensrecht (Rückgabe von in Volkseigentum überführten Vermögenswerten)
- Kriegsdienstverweigerung
- Schul- und Hochschulrecht
- Kommunalabgabenrecht (Gebühren, Beiträge und kommunale Steuern)
- Öffentliches Dienstrecht (Beamten-, Richter- und Soldatenrecht)
- Ausländer- und Asylrecht
Das Verwaltungsgericht Schwerin ist zuständig
- für Asylsachen
entsprechend der Asylverfahrenkonzentrationslandesverordnung M-V (AsylVfKonzLVO M-V). Nach den §§ 1 und 2 Abs. 2 AsylVfKonzLVO M-V ist das Verwaltungsgericht Schwerin landesweit für Klagen und Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wegen der Anwendung des Asylgesetzes (AsylG) zuständig, soweit das Herkunftsland der Ausländerin oder des Ausländers nicht durch die enumerative Aufzählung in § 2 Abs. 1 AsylVfKonzLVO M-V die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Greifswald begründet ist.
Das Verwaltungsgericht Greifswald ist zuständig für
- Verfahren aus dem Recht der offenen Vermögensfragen (z.B. nach dem Vermögensgesetz, Investitionsvorranggesetz, Entschädigungsgesetz, Ausgleichsleistungsgesetz),
- Verfahren zur Bereinigung von SED-Unrecht,
- personalvertretungsrechtliche Streitigkeiten,
- beamtenrechtliche Disziplinarverfahren,
- Numerus-clausus-Verfahren,
- Berufsgericht für Heilberufe
aus dem ganzen Land sowie
- Asylsachen
entsprechend § 2 Abs. 1 Asylverfahrenkonzentrationslandesverordnung M-V (AsylVfKonzLVO M-V).
Darüber hinaus sind die Verwaltungsgerichte Schwerin und Greifswald für sämtliche Verwaltungsstreitigkeiten in ihrem jeweiligen Gerichtsbezirk örtlich zuständig. Das örtlich zuständige Verwaltungsgericht können Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis ermitteln.
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern ist zuständig für
- Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte,
- Normenkontrollanträge gegen Verordnungen des Landes und Satzungen sowie
- Klagen gegen Genehmigungen für bestimmte Großprojekte (Kraftwerke, Industrieanlagen etc.).